Berufskraftfahrer
Die am 01.10.2006 in Kraft getretene Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV ) sorgt durch die vielen Fristen bezüglich der Umsetzung für Irretationen in der Branche Transport und Logistik. Deshalb möchten wir an dieser Stelle zunächst den wesentlichen Eckpfeiler dieser Verordnung darstellen.
Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation:
Alle Fahrer im Güterverkehr, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E und C/CE erforderlich sind, benötigen in Zukunft die oben vorbezeichnete Grundqualifikation. Stichtag hierfür ist der 10.09.2009. Das bedeutet, dass ab diesem Datum der Erwerb der Fahrerlaubnis nicht ausreicht, um von dieser im gewerblichen Güterverkehr Gebrauch zu machen.
Erst der Erwerb der Grundqualifikation, verbunden mit der Eintragung der Ziffer „95“ in den Führerschein durch die Erlaubnisbehörde berechtigt daher zur gewerblichen Nutzung.
Fahrer und Fahrerinnen die vor dem Stichtag die entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben sind nicht betroffen (Besitzstandswahrung).
Für den Personverkehr gilt diese Neurerung bereits seit dem 10.09.2008 !

