Fahrlehrerausbildung
Sie möchten Fahrlehrer/In werden?
Im Institut für Verkehrspädagogik bilden wir Sie mit einer fundierten Weiterbildung in einer angenehmen Umgebung zum Fahrlehrer/in aus. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung mit einer starken Erfolgsquote, schon bei den „Erstprüfungen“! Praktikumsplätze und Arbeitsstellen stehen in großer Anzahl zur Verfügung, bei der Vermittlung sind wir Ihnen behilflich. Ob Grundkurs BE oder Ergänzungskurse für die Klassen A oder CE, im IFV sind Sie gut aufgehoben. Starten Sie Ihre Karriere in einem zukunftsträchtigen Beruf mit sehr guten Perspektiven und exzellenten Aufstiegsmöglichkeiten.
Berufszugangsvoraussetzungen
Die Ausbildung von Fahrschülern liegt in Deutschland ausschließlich in den Händen von professionellen Fahrlehrern. Die Anforderungen an Fahrlehreranwärter sind entsprechend hoch. Sie müssen
- mindestens 22 Jahre alt sein,
- geistig, körperlich und fachlich geeignet sein,
- persönlich zuverlässig sein (keine Vorstrafen),
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung nachweisen,
- mindestens im Besitz der Fahrerlaubnisse der Klassen A, BE und CE sein
- ausreichend Fahrpraxis in der Klasse besitzen, für die sie eine Fahrlehrerlaubnis beantragen.
Dies sind Idealvoraussetzungen, sollten Sie einige Punkte nicht erfüllen dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir finden eine Lösung für Sie. Die Ausbildung hat an einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte stattzufinden. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss durch die Fachkundeprüfung und durch die abschließende pädagogische Prüfung - nach vorausgegengenem 2. Ausbildungsphase erbracht werden.
Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten
Förderung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG)
Für die Fahrlehrerausbildung werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren(außer Lehr- und Lernmittel) bis zu 10.226 Euro, 30% als Zuschuss, 70% als zinsgünstiges Darlehen gefördert.
Das Darlehen wird von der kfm-Bankengruppe Bonn ausgezahlt und ist während der Maßnahme und für eine anschließende Karenzzeit von 2 Jahren (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei.
Der Restbetrag muss in monatlichen Raten von mindestens 128 Euro in längstens zehn Jahren zurückgezahlt werden.
Die Zuständigkeit bezüglich der Antragsstellung richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers.
Hamburg
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Goetheallee 9
22765 Hamburg
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Niedersachsen
Bezirksregierung Hannover
Dezernat 203
Am Waterlooplatz 11
30169 HannoverWeitere
Informationen: www.meister-bafoeg.info
Förderung durch das Arbeitsamt nach SGB III
Für die Fahrlehrerausbildung ist eine finanzielle Förderung nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch das Arbeitsamt möglich. Eine Förderung ist nur möglich, wenn vor Beginn der Ausbildung eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt ist und das Arbeitsamt der Teilnahme zugestimmt hat. Abhängig von den persönlichen Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden.
Förderung für Bundeswehrangehörige
Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich.
Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
Die Unfall-Versicherungsträger (Berufsgenossenschaften), die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord und Bundesagentur für Arbeit gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.
Verfügbare Seminare
Der Berufseinstieg erfolgt ausschließlich über den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (Grundfahrlehrerlaubnis). Die Ausbildung am Institut für Verkehrspädagogik dauert insgesamt 5 1/2 Monate. Hinzu kommt die 4 1/2- monatige 2.Ausbildungsphase in einer Ausbildungsfahrschule.
mehr Informationen | Seminar buchen
Die zweistufige Ausbildung für den Erwerb der (Grund-) Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (Ergänzung der Fachausbildung durch eine qualifizierte berufspraktische Zusatzausbildung - eine Art "Referendariat", wie in den übrigen pädagogischen Berufen ist das Kernstück der zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Reform des Fahrlehrerrechts. Quelle: Fahrlehrerrecht - Regierungsdirektor Christian Weibrecht
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Der Berufseinstieg erfolgt ausschließlich über den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (Grundfahrlehrerlaubnis). Die Ausbildung am Institut für Verkehrspädagogik dauert insgesamt 5 1/2 Monate. Hinzu kommt die 4 1/2- monatige 2.Ausbildungsphase in einer Ausbildungsfahrschule.
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Die zweistufige Ausbildung für den Erwerb der (Grund-) Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (Ergänzung der Fachausbildung durch eine qualifizierte berufspraktische Zusatzausbildung - eine Art "Referendariat", wie in den übrigen pädagogischen Berufen ist das Kernstück der zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Reform des Fahrlehrerrechts. Quelle: Fahrlehrerrecht - Regierungsdirektor Christian Weibrecht
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Nach dem Erwerb der Grundfahrlehrerlaubnis der Klasse BE sollten interessierte Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen möglichst schnell eine Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis auf die Klasse A anstreben, um auf dem Fahrschulmarkt bestehen zu können.
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Der Berufseinstieg erfolgt ausschließlich über den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (Grundfahrlehrerlaubnis). Die Ausbildung am Institut für Verkehrspädagogik dauert insgesamt 5 1/2 Monate. Hinzu kommt das 4 1/2- monatige Praktikum (2.Ausbildungsphase) in einer Ausbildungsfahrschule.
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Der Berufseinstieg erfolgt ausschließlich über den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (Grundfahrlehrerlaubnis). Die Ausbildung am Institut für Verkehrspädagogik dauert insgesamt 5 1/2 Monate. Hinzu kommt das 4 1/2- monatige Praktikum (2.Ausbildungsphase) in einer Ausbildungsfahrschule.
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Für LKW interessierte Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen ist die Ausbildung von künftigen Berufskraftfahrern sicher eine große Herausforderung. Im Hinblick auf die Richtlinie 2003/59/EG vom 15.Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter - und Personenverkeh werden sich für CE-Fahrlehrer neue Arbeitsfelder erschliessen.
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Für LKW interessierte Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen ist die Ausbildung von künftigen Berufskraftfahrern sicher eine große Herausforderung. Im Hinblick auf die Richtlinie 2003/59/EG vom 15.Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter - und Personenverkehr, die sich zur Zeit in der Umsetzung in nationales Recht befindet, werden sich für CE-Fahrlehrer neue Arbeitsfelder erschliessen.
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